AGB
I. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich diese AGB, entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
II. Prospekte, Preislisten, Preise, Versandkosten
1. Das in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen enthaltene Warenangebot ist freibleibend.
2. Die in unseren Prospekten und Preislisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospekts oder einer neuen Preisliste ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe dieses Angebots und sind beschränkt auf den bei Herausgabe des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.
Preisänderungen sind insbesondere zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.
3. Auf die in unseren Preislisten angegebenen Preise ist die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluß des Kaufvertrages, ermäßigt oder erhöht sich der Kaufpreis entsprechend.
4. Ein Frei-Haus-Versand erfolgt nur bei Bestellung der Mindestmengen, die in den jeweils gültigen Prospekten und Preislisten vermerkt sind. Für Bestellungen in geringerem Umfange berechnen wir die Transportkosten zuzüglich Umsatzsteuer gesondert.
5. Verpackungen werden Eigentum des Käufers und sind in den Preisen enthalten. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
6. Wünscht der Käufer eine andere Art des Versandes, insbesondere Expreßversand, werden die Mehrkosten zuzüglich der Umsatzsteuer gesondert berechnet.
III. Bestellung und Auftragsbestätigung
Wir beliefern ausschließlich gewerbliche Kunden (b2b). Das Fernabsatzgesetz (b2c) kommt hier nicht zur Anwendung. Der Kaufvertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Käufers und nachfolgender Auftragsbestätigung oder Lieferung durch uns.
IV. Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt
1. Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich.
2. Haben wir ausnahmsweise Lieferzeiten zu einem festen Zeitpunkt zugesagt oder sind wir aus einem anderen Grunde ausnahmsweise an eine Lieferzeit gebunden, kann der Käufer im Falle unseres Verzuges unter den gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrage zurücktreten.
3. Stellt sich nach Abschluß des Kaufvertrages heraus, daß der Vorlieferant endgültig nicht liefert oder daß Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, soweit nur ein Teil der Lieferung betroffen ist, bezüglich dieses Teiles den Rücktritt zu erklären.
4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Käufer bald möglichst mitgeteilt.
5. Treten nach Abschluß des Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, daß wir für den Bezug der betreffenden Waren höhere Preise zahlen müssen, oder Zoll- oder Steuererhöhungen (nicht davon betroffen ist die Umsatzsteuer) eintreten, sind wir berechtigt, vom gesamten Vertrage zurückzutreten oder, falls nur ein Teil der Lieferung betroffen ist, einen teilweisen Rücktritt zu erklären.
6. Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
V. Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Versendung
1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
2. Wir versenden die Ware ab unserem Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versendungsort. Gibt er einen solchen nicht an, ist der Versendungsort die von ihm angegebene Geschäftsadresse.
3. Ist mit dem Käufer keine andere Art der Versendung vereinbart, erfolgt die Versendung der Ware durch die Deutsche Post zu deren Bedingungen oder durch eine Spedition zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurs Bedingungen oder zu den Bedingungen des ausländischen Spediteurs, den wir beauftragen.
4. Der Käufer hat die Ware bei Annahme sofort auf Fehlmengen und Transportschäden, insbesondere Bruch, zu untersuchen und die Fehlmengen sowie den entstandenen Schaden auf dem Frachtbrief, gesondert nach Sorten, quittieren zu lassen. Bei Lieferung durch einen Spediteur muß eine Schadensermittlung, die nicht auf dem Frachtbrief bereits vermerkt ist, dem abliefernden Spediteur spätestens am 6. Tage nach der Ablieferung zugegangen sein. Ansonsten können Ersatzansprüche gegen den Spediteur nicht durchgesetzt werden.
VI. Gewährleistung
1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
a) Während eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Käufer einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann er an Stelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen.
b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Die Gewährleistungsrechte eines Käufers, der Kaufmann ist und für den der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, setzen voraus, daß der Käufer seinen nach dem § 377, 378 HGB Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten fristgerecht und ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Der Käufer, der nicht Kaufmann ist, hat uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen, anderenfalls er seine Gewährleistungsrechte wegen solcher Mängel verliert.
4. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
5. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
VII. Kaufpreisfälligkeit, Zahlungsverzug
1. Der Kaufpreis ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung bei Warenübergabe fällig.
2. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Betrag mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, daß uns durch den Zahlungsverzug überhaupt kein oder kein wesentlicher Schaden entstanden ist. Unabhängig von der vorstehenden Regelung hat der Käufer den Kaufpreis in jedem Fall mit den gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Eine nachträglich von uns eingeräumte Stundung berührt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nicht die Verzinsungspflicht.
VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn über seine Gegenansprüche Einigkeit besteht oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
2. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf dem selben Kaufvertrag beruht, der auch unsere Forderung zugrunde liegt.
IX. Annullierungskosten
Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
X. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang der Zahlungen aus dem Kaufvertrage vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.
2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
3. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, gilt darüber hinaus folgendes:
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlußverträgen und Nachbestellungen vor.
Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich der Mehrwertsteuer) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzuge ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Von Verpfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.
XI. Datenspeicherung
1. Die im Rahmen der Abmahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses anfallenden Daten werden von uns oder Dritten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und erforderlichenfalls wieder verändert oder weiterverarbeitet.
2. Diese Daten werden im Rahmen der Erfüllung des Geschäftszweckes den für den Kunden zuständigen Handelsvertreter mit Sperrvermerk übermittelt.
XII. EAN-Strichkodierung
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf der Ware angebrachten EAN-Strichkodierungen oder einer andere, zu entsprechenden Zwecken angebrachte Codierung nach dem Empfang der Ware unverzüglich durch Stichproben zu überprüfen.
2. Die Haftung für eine unrichtige oder fehlerhafte Codierung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beschränkt.
XIII. Erklärung, Schriftform
1. Soweit in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Käufers ausschließlich an uns zu richten. Gibt er Erklärungen anderen Personen gegenüber ab, z.B. unserem Handelsvertreter, sind diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie bei uns eingehen.
2. Soweit das Gesetz oder unsere AGB für Erklärungen Schriftform vorsehen, ist diese Form auch bei Übermittlungen durch Telefax oder Telegramm gewahrt.
XIV. Auslandsberührungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort ist Schwerin / Deutschland.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
XV. Versicherung
Da alle Sendungen auf Gefahr des Empfängers reisen, wird von uns im Interesse des Käufers die Versicherung unter Berechnung gedeckt, soweit uns nichts Gegenteiliges aufgegeben wird.
XVI. Sonstiges
1. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Zustimmung.
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.






